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Allgemeine

Geschäfts-
Bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die durch unser Haus erbrachten Leistungen, das Buchen von Räumlichkeiten sowie Veranstaltungen in unserem Haus und Außenbereich.

Stand April 2022.



Veranstaltungsbedingungen
Die zwischen dem Schützenhaus und dem Kunden getroffenen Vereinbarungen, Reservierungen sowie Buchungen von Extras etc. werden in schriftlicher Form festgehalten. Der Veranstaltungsvertrag ist erst dann rechtsgültig, sofern er von beiden Vertragspartnern unterzeichnet wurde. Jegliche Änderung der Vereinbarung muss in schriftlicher Form angegeben und von uns schriftlich bestätigt werden.

Reservierungsbedingungen
Eine verbindliche Buchung liegt erst nach einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch das Schützenhaus vor.
Änderungen bzgl. Anzahl, Menge, Ablauf etc. sind ebenfalls erst nach schriftlicher Bestätigung durch das Schützenhaus gültig. Bei Nichteinhalten der im Vorfeld getroffenen Vertragsbedingungen durch den Kunden sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dadurch entstehende Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

Zahlungsbedingungen
Unsere Preise sind Endpreise und verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit nicht anders in Angebot und Auftragsbestätigung ausgewiesen. Bei Bestellungen, die mehr als 4 Monate vor dem Zeitpunkt der Veranstaltung aufgegeben wurden, behalten wir uns eine eventuelle Anpassung der Preise entsprechend der Marktlage vor.
Unsere Rechnungen sind zahlbar unmittelbar nach Abschluss der Veranstaltung in bar, mit EC-Karte oder durch Überweisung binnen 7 Tagen nach Rechnungsstellung rein netto.

Etwaige Veränderungen der Gästezahl sind bis spätestens 5 Werktage vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Soweit eine Reduzierung der Gäste nicht bis fünf Werktage vor Beginn der Veranstaltung mitgeteilt wurde, trägt der Kunde den vollen Preis für die vereinbarten Speisen. Soweit sich die Anzahl der Gäste erhöht und dieses nicht rechtzeitig mitgeteilt wird, übernehmen wir keine Haftung dafür, dass die vereinbarten Speisen und Getränke in dem erforderlichen Umfang bereitgestellt werden können.
Die Abrechnung der durch uns erbrachten Leistungen erfolgt auf Basis der Auftragsbestätigung sowie des tatsächlichen Verzehrs der Gäste.


Mitwirkungspflichten des Kunden
Durch den Kunden mitgebrachte Gegenstände müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen (z.B. Brandschutz bei Dekoration). Sie sind bei Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen.

Der Kunde haftet für Sachbeschädigungen durch seine Gäste und aufgrund dessen erforderliche Renovierungsarbeiten.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
 

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